Was ist Hartz 4?

Was ist Hartz 4?

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Die rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder beauftragte eine Experten-Kommission, Vorschläge zu erarbeiten, die die Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit zum Inhalt hatten. Die Leitung übernahm der damalige Personalvorstandes der Volkswagen AG, Peter Hartz. Die Vorschläge wurden dann durch die Bundesregierung im Sozialgesetzbuch verankert. Im allgemeinen Sprachgebrauch wurden sie schnell nach dem Kommissionschef genannt, die Hartz- Gesetze waren geboren. Das bekannteste darunter ist wohl das Hartz IV Gesetz, geht es doch hier um das Geld der Leistungsempfänger nach dem Auslaufen des Bezuges des Arbeitslosengeldes I.

Das Arbeitslosengeld II

Nach dem Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung erhielten in der Vergangenheit diejenigen, die immer noch ohne Job waren, Arbeitslosenhilfe. Sie wurde aus Bundesmitteln finanziert. Alle anderen, in der Regel die Personen, die niemals erwerbstätig waren erhielten Sozialhilfe aus den Mitteln der Kommunen.

Diese beiden Leistungen wurden zusammengeführt in das neue Arbeitslosengeld II, welches im Sozialgesetzbuch II (SGB II) ihre Rechtsgrundlage fanden. Damit hat der Staat eine einheitliche Gesetzgebung für alle erwerbsfähigen Arbeitslosen nach dem Auslaufen der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung geschaffen. Sie wird aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Sozialhilfe gibt es zwar auch noch, aber sie ist hauptsächlich für die Erwerbsunfähigen vorgesehen.

Festzustellen ist, dass es kein Gesetz in der Bundesrepublik gibt, das häufiger geändert und an die Realität angepasst wurde, was ein Zeichen für die Komplexität der Materie ist.Die Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II gibt es nur auf Antrag bei der zuständigen Stelle (z.B. ARGE). Die Bewilligung ist dabei von den persönlichen Verhältnissen des Antragstellers und seiner Familie abhängig. Der Antragsteller und seine Familie, einschließlich Partner und Kinder, bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Dabei ist es gleich, ob die Partner verheiratet sind oder nur in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zusammenleben. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet, bevor die Gemeinschaft hilft, muss der Einzelne alles tun, um seinen Lebensunterhalt und ggf. den seiner Familie zu finanzieren.

Dazu gehören auch Einschnitte in seinen Lebensstandard, wie zum Beispiel auch die Auflösung von vorhandenen Sparguthaben. Es gibt dabei aber auch ein Schonvermögen, welches der Altersvorsorge dient und dessen Höhe abhängig vom Lebensalter des Hartz 4- Beziehers steigt.
Die Sätze von Hartz 4 werden jährlich überprüft und von der Bundesregierung angepasst.

Die andere Seite von Hartz 4 ist die Forderung an die Bezieher der Sozialleistungen, alles zu tun, um aus der Lage wieder herauszufinden und selbst wieder für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Dazu gehört eine Teilnahme an angebotenen Qualifikationen ebenso dazu, wie zum Beispiel auch die Bereitschaft einen Job anzunehmen, der unter dem bisherigen Lohn- und Qualifizierungsniveau liegt oder für einen Job umzuziehen.

Der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung mit den Rechten und Pflichten stellt für Jobcenter und Leistungsempfänger eine solide Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit dar. Um diese Forderungen auch wirksam durchzusetzen, hat der Gesetzgeber Sanktionsmöglichkeiten geschaffen, die den teilweisen oder vollständigen Entzug der Hartz 4 Leistungen möglich macht. Hartz 4 kann nur den Grundbedarf im Leben decken. Bezieher dieser Sozialleistung haben es auf Grund der guten Arbeitsmarktentwicklung aktuell mehr und mehr in der Hand, diesen Lebensabschnitt zu beenden und wieder in den Arbeitsprozess zurück zu kehren.

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