Sorglos selbstständig – welche Art der Krankenversicherung ist die Richtige für mich?

Sorglos selbstständig – welche Art der Krankenversicherung ist die Richtige für mich?

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Zu Beginn der Selbstständigkeit stehen ganz andere Punkte als die Krankenversicherung auf der Agenda. Jedoch ist die Frage ob weiterhin die gesetzliche Versicherung in Frage kommt oder doch zur privaten Versicherung gewechselt werden soll, nicht aufschiebbar. Alle wichtigen Punkte kurz zusammengefasst erhalten Sie in diesem Artikel!

Krankenversicherung für Gründer – die wichtigsten Infos

+ In Deutschland besteht grundsätzlich die Krankenversicherungspflicht für jeden.
+ Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind hauptberuflich Selbstständige.
+ Gründer können sich nur freiwillig (gesetzlich) versichern, sofern in den letzten fünf Jahren unmittelbar vor der Gründung mindestens zwölf Monate oder insgesamt vierundzwanzig Monate eine Pflichtversicherung bestand.
+ Die Krankenversicherungsbeiträge werden ob gesetzlich oder privat versichert, von den Selbstständigen selbst bezahlt.

Bestand vor der Gründung bereits eine private Krankenversicherung, so besteht diese auch weiter.

Vor- und Nachteile der gesetzlichen- und privaten Krankenversicherung

Die perfekte Krankenversicherung gibt es nicht. Ob gesetzlich oder privat versichert – jede Möglichkeit hat Ihre Vor- und Nachteile. Es gilt also die vorliegende Situation zu analysieren und die individuellen Bedürfnisse herauszufinden.

Zunächst muss sicher sein, dass eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt. Das heißt, es liegt keine andere Beschäftigung vor, die mehr Gewinn erzielt als die Selbstständigkeit und eine wöchentliche Stundenanzahl von 18 Stunden nicht überschreitet.

Ob eine freiwillige gesetzliche oder eine private Versicherung in Frage kommt, muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Selbstständigkeit entschieden werden. Folgende monetäre Kriterien gilt es dabei zu bedenken:

+ Die Höhe Ihres Beitragssatzes bei der gesetzlichen Versicherung ist abhängig vom Einkommen. Familienmitglieder können kostenfrei mitversichert werden. Es besteht ein Anspruch auf gesetzlich vorgegebene Leistungen, viele Krankenversicherungen bieten jedoch Zusatzleistungen an.

+ In der privaten Versicherung ist der Beitrag abhängig von den gewählten Leistungen, dem Alter und dem aktuellen Gesundheitsstand. Familienmitglieder sind bei vielen privaten Versicherer nicht kostenfrei.

Vorteile der gesetzlichen Versicherung:

+ Es besteht freies Wahlrecht. Die Krankenversicherung kann selbst gewählt werden und die Kasse ist zur Aufnahme verpflichtet.
+ Da die Beiträge von den Einnahmen und nicht von der Inanspruchnahme von Leistungen abhängig sind, besteht hier ein geringeres finanzielles Risiko. Gründungszuschussbezieher zahlen außerdem einen niedrigeren Beitrag.
+ Eine Kündigung seitens der Krankenversicherung kann nicht erfolgen.
+ Durch diverse Wahltarife können Beiträge bei vielen Versicherern zurückerstattet werden.
+ Es kann ein Beitragssatz mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld erfolgen.
+ Leistungen wie beispielsweise Präventionskurse oder die professionelle Zahnreinigung werden ohne Wartezeit erstattet.

Nachteile der gesetzlichen Versicherung:

– Es sind Zuzahlungen für Krankenhausbehandlungen, Krankentransporte, Arzneimittel, Zahnersatz und Hilfsmittel zu leisten.
– Der Versicherungsbeitrag ist von Anfang an sehr hoch.
– Die Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen kann nur bei Kassen- oder Vertragsärzten erfolgen.

Vorteile der privaten Versicherung:

+ Es besteht freie Arzt- und Krankenhauswahl.
+ Werden keine Leistungen in Anspruch genommen, können erhebliche Rückerstattungen der Prämie erfolgen.
+ Leistungspakete können nach den individuellen Bedürfnissen geschnürt werden und haben einen dementsprechenden Preis.
+ Kürzere Wartezeiten in vielen Arztpraxen und bei anderen Leistungserbringern wie beispielsweise Physiotherapiepraxen.
+ Je nach gewähltem Tarif Kostenerstattung der Leistungen in voller Höhe.

Nachteile der privaten Versicherung:

– Familienmitglieder müssen meist einen eigenen Vertrag abschließen und bezahlen extra.
– Bei Krankheit, Alter oder geringeren Einkünften ist ein Wechsel in die gesetzliche Versicherung ab dem 55 Lebensjahr nicht mehr möglich. Es fallen oftmals hohe Beiträge an, welche nicht reguliert werden können. Im äußersten Fall kann die private Versicherung den Vertrag kündigen.
– Wartezeiten vor Inanspruchnahme der ersten Leistungen.

Welche Art der Krankenversicherung ist nun die Richtige?

Ob nun eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung das Gründer das Richtige ist, ist abhängig von den jeweiligen Bedürfnissen. Wichtig ist bei der Auswahl aber vor allem, dass vorausschauend gehandelt und nicht nur der finanzielle Aspekt berücksichtigt wird. Der höhere Beitrag der gesetzlichen Versicherung zahlt sich im Alter und bei Krankheit aus, wohingegen bei der privaten Versicherung durch einen zunächst niedrigen Beitrag meist eine Bevorzugung stattfindet.

Diverse Angebote sind einzuholen und zu vergleichen. Vor Vertragsabschluss sollte jedoch in jedem Fall das Vorhandensein einer örtlichen Geschäftsstelle oder einer Onlinefiliale überprüft werden.

Das Wichtigste ist jedoch, dass Selbstständige im Krankheitsfall nach Ihren individuellen Bedürfnissen abgesichert sind.

Hinweis: Hierbei handelt es sich nicht um eine Beratung nach §34i GewO, sondern lediglich um eine Zusammenstellung frei zugänglicher Informationen.