Seit Januar 2005 können bestimmte Personen einen Anspruch auf Hartz IV haben. Liegt der Anspruch vor, erhalten sie dann eine monatliche Zahlung ihres Regelsatzes. Mehrere Millionen Menschen in Deutschland leben mit Hartz IV. Zu diesen kommen außerdem noch Kinder und Heranwachsende hinzu, welche Sozialgeld beziehen können. Dies ist meist der Fall, wenn ein Elternteil Hartz IV bezieht. Dann wird von einer so genannten Bedarfsgemeinschaft gesprochen.
Wer hat einen Anspruch auf Hartz IV?
Einen „Anspruch auf Hartz IV“ hat so gesehen niemand, denn konkret ausgedrückt handelt es sich um den Anspruch auf ,,SGB II‘‘. Wer über kein regelmäßiges Einkommen verfügt, dem soll durch diese regelmäßige Zahlung geholfen werden. Gleiches gilt auch für Personen, die zwar einer Arbeit nachgehen, diese jedoch finanziell sehr schlecht entlohnt wird. Allgemein wird dies meist als „finanziell bedürftig„ formuliert. Der Regelsatz von Hartz IV soll dabei die Heizkosten und auch die Miete für die Wohnung abdecken. Die genaue Höhe ist somit vom Einzelfall abhängig. Der Regelsatz muss jedoch auch ausreichen, um damit alle sonstigen Kosten zu decken. Beispielsweise fallen hierunter die Lebensmittel oder der Strom. Auch Kleidung ist umfasst.
De Regelsätze verändern sich über die Jahre nur sehr geringfügig. Aktuell hat ein Hartz IV Empfänger einen Anspruch auf 404 Euro pro Monat. Handelt es sich jedoch um ein Paar und beide Partner müssen Hartz IV beziehen, dann sinkt der Regelsatz auf 364 Euro pro Person. Für Kinder von Hartz IV Empfängern gilt ein Regelsatz von 237 Euro. Ist das Kind jedoch noch jünger, als 14 Jahre werden 270 Euro pro Monat bezahlt. Dies liegt daran, dass ein Säugling oder Kleinkind meist mehr Kosten verursacht, da mehr Neuanschaffungen für die Eltern anfallen. Zwischen dem 15. und dem 18. Lebensjahr haben die Eltern einen Anspruch auf 306 Euro, wenn sie selbst einen gültigen Hartz IV Anspruch vorweisen können. Die Regelsätze sollen somit nicht nur die Eltern, sondern auch die Kinder unterstützen, damit diese von den Sozialleistungen leben können.
Hartz IV hilft jedoch nicht nur arbeitslosen Personen, sondern auch solchen die durchaus einer Arbeit nachgehen. Wer in seinem Beruf so wenig verdient, dass das Gehalt nicht zum Leben ausreicht, der kann ebenfalls Hartz IV beantragen. Damit wird durch die Zahlung des entsprechenden Regelsatzes auch den so genannten „Aufstockern„ geholfen. Besonders häufig sind so genannte „Minijobber„ betroffen.
Auch Personen, die bereits einen gültigen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, können durch Hartz IV zusätzliche Unterstützung finden. Dies ist meist der Fall, wen diese Kinder betreuen müssen oder dazu verpflichtet sind, Verwandte zu pflegen.
Das Mindestalter für Hartz IV
Hartz IV hilft Menschen, welche die bereits aufgezeigten Voraussetzungen erfüllen. Als weitere Voraussetzung kommt hinzu, dass diese Personen zwischen 15 und 65 Jahre alt sein müssen. Durch den Demographischen Wandel und die Tatsache, dass die Menschen immer älter werden, wird diese Grenze jedoch bald angehoben werden. So wird der Anspruch auch noch mit 67 Jahren bestehen. Den Personen unter 15 Jahren bleibt hingegen die Möglichkeit Sozialgeld zu beantragen. Dies wird bewilligt, wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Sparen auch in Krisenzeiten
Sparen kann jeder und immer. Auch in Zeiten, in denen nicht soviel Geld vorhanden ist. So gibt es verschiedene Methoden auch beim Bezug von ALG-II Geld zu sparen. Wir reden hier nicht über große Summen, denn auch Kleingeld lässt sich schnell vermehren. Es ist in etwas so, wie kostenlosen Freispielboni von Wiser Gamblers oder zumindest mit sehr kleinem Budget. Heute 6€ weniger ausgegeben sind übermorgen schon 12€, wenn es z. B. darum geht, ob man die Schachtel Zigaretten jetzt doch tatsächlich braucht.
Wer sich Geld bewußt, visuell und aktiv einteilt – z. B. wochenweise in Umschläge – kommt besser aus. Klar ist es gerade bei Hartz4 immer zu wenig, aber es geht, wenn man will.