Wer billig kauft, zahlt zweimal – Auch in der Musikbranche
Foto: fezz.tv

Wer billig kauft, zahlt zweimal – Auch in der Musikbranche

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Die Überschrift hat bestimmt jeder schon einmal irgendwo gehört. Meistens tut man das als geschäftliche Floskel ab und glaubt, das betrifft einen ja garnicht. Doch auch in der Musikbranche ist diese vermeintliche Floskel absolut ernst zu nehmen. Warum und weshalb, erkläre ich mal im folgenden Text anhand des Beispiels eines CD-Covers im Schlager.

Jede Woche gehen zig neue Singles im Schlager-Genre in den Markt und vorwiegend Freitags – warum auch immer – ist Release-Day. Schaut man sich die CD-Cover an, gehen die von „was soll das“ bis „megagut“. Doch wo liegen die Unterschiede? Worauf sollte man „eigentlich“ achten, wenn man sich ein CD-Cover machen lässt oder selbst gestaltet. Hier einige Punkte, die es zu prüfen gilt, wobei die Aufzählung bestimmt nicht vollständig ist:

  1. Passt das Cover zum Titel – also zum Song?
  2. Ist die Schrift lesbar oder verschwindet sie in einem Durcheinander aus Farben, Formen und Fotos?
  3. Sind die abgebildeten Elemente im gleichen Seitenverhältnis vergrößert oder verkleinert worden?
  4. Sind die abgebildeten Personen und Objekte vernünftig ausgeschnitten / freigestellt?
  5. Sind alle Rechte für die Verwendung von Bildern und Schriften vorhanden?

An dieser Stelle ist es eben so, dass die Punkte zur grafischen Gestaltung immer eine Geschmackssache sind, über die man bekanntlich nicht streiten kann. Ganz anders sieht es aber bei den rechtlichen Aspekten aus.

Ich möchte einfach mal behaupten, dass 99% der CD-Cover im Ruhrgebiet (daher kommen ja die meisten aus dieser Szene) rechtlich nicht in Ordnung sind. Warum? Weil die verwendeten Elemente (sofern sie aus dem Internet stammen) und die verwendeten Schriftarten nicht lizensiert sind. Ja, auch Schriftarten müssen für kommerzielle Zwecke – und das ist ein CD Cover (oder auch ein Veranstaltungsplakat) – lizensiert (also gekauft) werden.

Jetzt höre ich schon „Das wußte ich garnicht, wo steht das denn?“. Nun, in den Lizenzbedingungen zur Schriftart. Mal eben bei dafont.com eine tolle Schriftart gefunden, die perfekt zu meinem CD Cover oder Veranstaltungsplakat passt, downgeloadet und das CD-Cover ist so gut wie fertig. So einfach ist das halt nicht. Doch 99% (meiner Meinung nach) machen das so.

Spannend wird es, wenn man auf einem CD-Cover durch Zufall noch das Wasserzeichen von „adobe.stock“ findet. Gaaaanz schwierig. Da ist es nur eine Frage der Zeit, wann die große – sehr große – Rechnung kommt.

Auch, wenn Du Dein CD-Cover von einem Fremden erstellen lässt, stell Dir die Frage, ob Du jemals zu dem CD-Cover auch die jeweilige Schriftarten-Lizenz erworben hast. Wohl eher nicht.

Wer zahlt dann die Rechnung für eine mögliche Abmahnung des Urhebers und deren Anwaltskosten? Richtig, Du!
Ist das teuer? Ja!
Spielt mein Song das wieder ein? Wahrscheinlich nicht!

Wer also billig kauft, weil ein CD-Cover oder ein Veranstaltungsplakt oder irgendwas anderes in dieser Richtung günstig ist, läuft große Gefahr, dass man 2x bezahlt. Und am Ende doch nichts hat.

Stell Dir folgende Situation vor

Du hast ein günstiges Cover bestellt, bekommen und als Track veröffentlicht. Nach 2 Monaten meldet sich ein Urheber, dem die Schriftart gehört und mahnt Dich ab. Dann darfst Du für den Song ein „Take Down“ einleiten, der Titel ist weg und die Mühe umsonst. Umsonst war aber nicht die beigefügte Rechnung des Urhebers. Die zahlst Du dann auch noch.

Hm, jetzt höre ich schon die nächste Frage, der cleveren Kerlchen: Da kann ich aber doch den Designer/Gestalter des Covers in Regress nehmen und mir die Kohle dort wiederholen?

Ja, durchaus. Die Frage, die Du Dir aber vorher stellen solltest ist eine andere: Hab ich eine Chance, meinen Anspruch auch zu erhalten? Gerichtlich sicher ja, faktisch wahrscheinlich nicht. Denn wer macht denn die Cover? Eine große Agentur, die ein gerichtliches Verfahren aushalten kann? Sicher nicht, denn die kann 30, 40 oder 50-Euro-Cover nicht anbieten. Ganz einfach aus wirtschaftlichen Gründen. Meistens sind es – zumindest im Schlager – doch irgendwelche Studenten oder Arbeitslose. Ich habe gehört (und gesehen), dass Letztere sogar offizielle Rechnungen schreiben. Ein Schelm, wer da Böses denkt. Macht man die Cover selbst, bleibt man im Falle eines Falles aber drauf sitzen.

Fazit

Abschließend muss ich fairerweise auch erwähnen, dass ich von einer Abmahnung in diesem Bereich bei (Schlager-)Künstlern noch nichts mitbekommen habe. Im eigenen Hause sowieso nicht, da wir die benutzten Elemente (Bilder, Schriften etc.) immer lizensiert haben.

Solltest Du also ein modernes, cooles und rechtlich sicheres CD-Cover benötigen, ruf mich gerne an! Dann läufst Du auch nicht Gefahr, irgendwelchen Gaunern auf den Leim zu gehen.

Viel Glück, Holdrio und Petri Heil

Marc Wegerhoff