Muss der Freund oder die Freundin Miete mit bezahlen, wenn sie oder er öfter zu Besuch kommt?

Muss der Freund oder die Freundin Miete mit bezahlen, wenn sie oder er öfter zu Besuch kommt?

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Die Frage könnten sich mehr Leute stellen, denn wenn man einen Partner hat, möchte man auch schließlich Zeit zu zweit verbringen, doch ist es erlaubt, wenn der oder die Liebste regelmäßig bei einem zu Hause ist und auch dort übernachtet, oder muss man es seinem Vermieter direkt mitteilen und somit auch mehr Miete bezahlen, obwohl der Freund oder die Freundin selbst noch eine eigene Wohnung besitzt und schließlich dafür Miete bezahlt und noch nicht bei einem mit eingezogen ist?

 

Was ist, wenn der neue Partner oder die neue Partnerin noch Kinder hat, die auch bei ihm oder ihr leben?

Wenn man wegen den Kindern und eventuellen Haustieren nicht die Möglichkeit hat, beim Freund oder bei der Freundin zu übernachten, da es sonst nur immer mit viel Aufwand verbunden ist, wäre es doch selbst verständlich, dass man die meiste Zeit dort verbringt, wo die Kinder ihre eigenen Kinderzimmer mit ihrem Bett und ihren Spielsachen haben.
Doch ist man dann gezwungen es seinem Vermieter mitzuteilen? Denn eine große andere Auswahl gibt es in solch einer Situation ja leider nicht und wenn die Kinder in der Woche noch zu Schule und in die Kita müssen, die sich am Wohnort befinden, wäre alles noch viel schwieriger, wenn man die Nächte beim Partner oder bei der Partnerin verbringt, wo die Kinder auch kein eigenes Bett besitzen.

Die Fahrt zur Schule und zum Kindergarten wäre weiter und auch zeitaufwändiger und auf Dauer wäre das auch keine optimale Lösung, weil die Kinder ihren eigenen Wohnraum benötigen.
Was macht man dann nur, denn man möchte ja seine Freizeit gemeinsame verbringen und das nicht nur immer außerhalb der Wohnung schon gar nicht, wenn das Wetter nicht mitspielt.
Ist man dann, wenn Kinder mit im Spiel sind, aufgeschmissen und man muss in den sauren Apfel beißen und mehr Miete bezahlen, egal ob der Freund oder die Freundin noch nicht einmal einen eigenen Kleiderschrank in der Wohnung besitzt oder auch sonst kein Platz vorhanden ist für das eigene Eigentum?

Denn wenn man noch in der Kennlernphase steckt, hat man sicher auch noch nicht geplant zusammen zu ziehen und wird letztendlich dazu gezwungen, nur weil sich eventuell Nachbarn beschwert haben, weil der Freund oder die Freundin öfters zu Besuch da ist.

 

Wie lange darf man Besuch bei sich aufnehmen?

Es ist erlaubt, dass der Besuch bis zu 6 Wochen bei einem schläft, jedoch sollte er oder sie nicht rund um die Uhr vor Ort sein, denn sonst kann der Vermieter mehr Miete für die Nebenkosten verlangen.

So lange der Besuch nicht bei einem Übernachteten, kann der Vermieter auch keine Einwände einbringen, denn man hat das Recht seinen Besuch bei sich zu Hause einzuladen und Kontakte zu Pflegen. Es sollte allerdings kein Dauerzustand sein.

Zudem ist es nicht gern gesehen, wenn man für seinen Besuch die Wäsche mit wäscht, er oder sie regelmäßig bei einem duscht oder badet oder wenn der Besuch einen eigenen Haustürschlüssel besitzt, denn das sind alles Fakten, die ein Besucher nicht macht und sollte das der Fall sein, muss man sich überlegen, ob es wirklich nur ein Besucher ist oder doch schon mehr.

Falls man dann Post vom Vermieter erhält, weil ein Nachbar sich beschwert hat, weil die Abwasser- und Wasserkosten auf das gesamte Haus umgeschlagen und verteilt werden, wäre es nur fair, wenn man sich darauf einigen würde, dass der Besuch etwas zu den Nebenkosten dazu tun würde oder er müsste einfach mehr Zeit bei sich zu Hause verbringt.
So kann man unnötigen Stress und Streit mit den Nachbarn vermeiden und man hat auch keine Probleme, wenn der Besuch öfter da ist, als es die Norm erlaubt.

 

Möchte man überhaupt etwas an seinem Mietverhältnis ändern?

Sobald man seinem Vermieter mitgeteilt hat, dass zurzeit noch eine Person mit bei einem Wohnt, wird die Miete automatisch teurer und das muss man sich heut zu Tage erst einmal leisten können, denn die Wohnung vom Partner oder von der Partnerin besteht ja auch noch und auch diese muss weiterhin bezahlt werden.

Natürlich werden die Nebenkosten in der Wohnung die momentan nicht so oft bewohnt wird günstiger, aber das bemerkt man erst am Ende des Jahres, wenn die Abrechnung kommt und die neuen Abschläge vom Vermieter trudeln dann monatlich ins Haus.

Zudem stellt sich die Frage, für was soll der Partner oder die Partnerin voll bezahlen, wenn er oder sie den halben Tag Arbeiten ist, die Wäsche bei sich zu Hause wäscht und auch dort duschen oder Baden geht, Keine Möbel oder Kleidungsstücke beim Freund oder der Freundin mit in der Wohnung stehen oder liegen und man letztendlich nur täglich Besuch von seinem oder seiner Liebsten bekommt und wenn der Besuch dann mal hin und wieder über Nacht bleibt, weil man sich nicht trennen möchte, besitzt der andere immer noch eine eigene Wohnung.

Aus diesem Grund ist es ein Zwiespalt, ab wann gilt der Besuch einfach nicht mehr als Besuch, sondern eher als Mitbewohner und ist es dann den Nachbarn gegenüber fair, wenn man nichts dem Vermieter sagt?

 

Darf der Partner oder die Partnerin dann auch noch sein Kind mitbringen, wenn es sein oder ihr Wochenende ist?

Was ist eigentlich erlaubt, wenn es darum geht, dass der Freund oder die Freundin selbst auch noch ein eigenes Kind hat, darf das dann auch jedes 2. Wochenende mit bei einem in der Wohnung schlafen oder muss das auch angemeldet werden?

Auch wenn es sich um jedes 2. Wochenende handelt, sollte das schon erlaubt sein, denn es ist ja kein täglicher Aufenthalt und wenn die eigenen Kinder eine Freundin zur Übernachtung einladen, wäre das ja schließlich auch erlaubt und das ohne Häufigkeitsregel, denn menschlicher Kontakt muss jeder Vermieter erlauben auch dann, wenn sich die Nachbarn darüber beschweren sollten.

 

Fazit:

Wenn man möchte, dass der neue Partner oder die neue Partnerin regelmäßig und fast täglich bei einem zu Besuch ist, muss man damit rechnen, dass die Nachbarn das Melden, da sie nicht damit einverstanden sind mehr Nebenkosten dafür zu bezahlen. Jedoch muss der Vermieter diesen Zustand erst einmal Beweisen, wenn man es selbst nicht einsieht, die mehr Kosten zu übernehmen.

Denn solange der Partner oder die Partnerin noch eine eigene Wohnung besitzt, ist er oder sie auch nicht bei einem gemeldet und gilt als Besuch, egal ob dadurch noch mehr Kinder involviert sind für jedes 2 Wochenende oder nicht, denn der Kinderbesuch ist schließlich kein Dauerzustand und sozialer Kontakt auch unter Kindern ist erlaubt und gilt als Mietrecht.

Wenn man aber einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn besitzt und lieber die mehr Kosten übernehmen würde, die anfallen, bekommt man sicherlich auch ein besseres Verhältnis unter den Nachbarn hin und man fühlt sich in der Situation auch einfach wohler. Zudem kann der Freund oder die Freundin dann so oft zu Besuch kommen, wie er oder sie es will, ohne das es Probleme mit dem Vermieter gibt, denn der weiß ja dann bescheid und bekommt mehr Geld dafür.

 

 

 

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