In Deutschland sieht man auf den Straßen oft verschiedene Nummernschilder, dass liegt daran, das es hier bei uns zahlreiche davon gibt. Jedoch weiß nicht jeder welche Bedeutung die einzelnen Schilder haben. Ich bin der Sache einmal auf den Grund gegangen.
Jeder der in Deutschland mit seinem Auto im Straßenverkehr mitfahren möchte, benötigt ein gültiges Kennzeichen, dass gilt aber nicht nur bei uns so, sondern auch in vielen anderen Ländern, wie in Amerika, Australien oder auch in Russland. In den anderen Ländern werden bestimmte Nummernschilder sogar für viel Geld verkauft, aber bei uns ist das nicht der Fall, aber dafür gibt es bei uns eine Vielzahl unterschiedlicher Kennzeichen und jedes davon hat sogar seine eigene Bedeutung.
Das bekannte Deutsche Nummernschild besteht aus bis zu 3 Buchstaben, die sich vorne links befinden, diese Buchstaben nennt man auch das Unterscheidungszeichen, weil man daran erkennen kann, aus welcher Stadt das Kennzeichen kommt und wo das Auto angemeldet ist. Danach kommt noch die Erkennungsnummer dazu, diese befindet sich rechts nach den Plaketten und diese Nummer besteht wiederum aus zwei Buchstaben und bis zu 4 Zahlen. Die Kennzeichen für Behörden besitzen sogar bis zu 6 Ziffern, aber dafür fallen die Buchstaben dann weg.
Wer sein Auto im Bürgeramt anmelden lässt, kann sich vorher sein Wunschkennzeichen reservieren lassen, natürlich nur, wenn es noch vorhanden ist, oder bei einer Ummeldung, kann man sein altes Kennzeichen sogar behalten und auf das neue Auto umschreiben lassen, so muss man sein Nummernschild nicht neu lernen und wenn es sogar noch eine Bedeutung hatte, ist es auch eine schöne Sache, wenn man es behalten kann. Zum Beispiel wenn die Zahlen das Geburtsdatum der Kinder sind oder der Hochzeitstag oder der eigene Geburtstag, bei solchen Kennzeichen versucht man immer sie eher zu behalten, als auszutauschen.
Das bedeuten die Nummernschilder in Deutschland:
- E-Kennzeichen: Das häufigste Kennzeichen, was in den letzten Jahren in Deutschland vergeben wurde ist das E-Kennzeichen, dieses Kennzeichen unterscheidet sich von den normalen Nummernschildern nur daran, dass am Ende der Zahlenkombination noch ein E auftaucht. Dieses Kennzeichen kann nur beantragt werden, wenn es sich um ein Elektrofahrzeug, Brennstoffzellenfahrzeug oder um ein Hybridfahrzeug handelt. Die Hybridfahrzeuge bekommen das E-Kennzeichen jedoch nur, wenn sie weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fahren können. Da das E-Kennzeichen optional ist, kann es auch mit Saison-, Wechsel und den grünen Kennzeichen kombiniert werden.
- H-Kennzeichen: Dieses Nummernschild unterscheidet sich auch nicht viel vom klassischen Kennzeichen. Hier findet man am Ende der Ziffernkombination nun noch ein H und dieses weist auf das Alter des Fahrzeuges hin. Damit man dieses Nummernschild erhält, muss sich das Fahrzeug um ein Oldtimer handeln, der älter sein muss als 30 Jahre. Sehr wichtig ist dafür auch noch, dass das Fahrzeug in einem guten Zustand ist und weitestgehend dem Originalzustand entspricht. Auch das H-Kennzeichen kann man als Saison-, Wechsel und rote Kennzeichen beantragen.
- Das Wechselkennzeichen: Das Wechselkennzeichen benötigt man in Deutschland, wenn man mehrere Autos gleichzeitig nutzen möchte. Das geht allerdings nicht so einfach, man muss zuerst einige Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel, dass die Autos die gleiche Fahrzeugklasse besitzen. Dieses Nummernschild besteht aus zwei Teilen, dem eigentlichen Kennzeichen, was an beiden Autos eingesetzt werden muss und dazu kommt noch ein Schild, was an dem jeweiligen Fahrzeug fest verbaut wird. Nur so dürfen auch beide Fahrzeuge im Straßenverkehr teilnehmen.
- Saison und Kurzzeitkennzeichen: Wie man es schon im Namen hören kann, ist dieses Kennzeichen für bestimmte Situationen und für bestimmte Zwecke aufstell- und verwendbar. Somit dient es dann auch nur zur Saisonaler Nutzung, wie zum Beispiel im Sommer das Cabrio. Der Zeitraum für die Benutzung wird vorher festgelegt und das steht auch auf dem Nummernschild mit drauf, und zwar hinter der Erkennungsnummer, abgetrennt durch einen waagerechten Strich und einer Zahlenkombination. Diese Zahlen stehen jeweils für die Monate, wie das Fahrzeug im Straßenverkehr sein darf. Wenn auf dem Kennzeichen also 04/10 steht, dürfte das Fahrzeug von April bis Oktober gefahren werden. Allerdings darf ein Saisonkennzeichen nur für den Zeitraum von 2-11 Monaten ausgestellt werden. So ähnlich verhält es sich auch mit einem Kurzzeitkennzeichen, denn das kommt nur bei Probe- oder Überführungsfahrten bei nicht zugelassenen Autos zum Einsatz. Die Kurzzeitkennzeichen kann nur an maximal 5 Tagen und auch nur an einem Fahrzeug zum Tragen kommen. Diese Schilder haben eine Erkennungsnummer ohne die Buchstaben und sie beginnen immer mit der Zahl 03 oder 04. In einem gelben Kasten am Ende des Schildes, steht das Ablaufdatum der Gültigkeit des Kennzeichens, und zwar oben mit dem Tag dann kommt der Monat und unten steht das Jahr.
- Rotes Nummernschild: Das rote Kennzeichen sieht man öfters mal auf der Straße, und zwar immer dann, wenn Probe- oder Überführungsfahrten gemacht werden, aber auch bei Prüfungsfahrten trägt das Fahrzeug rote Nummernschilder. Wie der Name es schon verrät, trägt die Schrift auf dem Kennzeichen rot und nicht schwarz wie bei den normalen Nummernschildern. Auch Hersteller, Fahrzeughändler und Werkstätten können und dürfen die Roten-Kennzeichen für verschiedene Fahrzeuge und Zwecke nutzen. Bei diesen Kennzeichen beginnt die buchstabenlose Erkennungsnummer mit 06 und für Privatpersonen gibt es das Rote-Kennzeichen nur für Oldtimer und da beginnt die Nummer dann mit 07. Was nicht so viele Menschen wissen ist, dass neben den roten Nummernschildern auch noch grüne existieren. Diese Schilder kommen jedoch nur bei steuerbefreiten Fahrzeugen zum Einsatz. Der Aufbau des Nummernschildes gleicht dem des klassischen Kennzeichens, doch ein Unterscheid gibt es, und zwar, dass die Schrift grün ist anstatt schwarz. Dieses Kennzeichen kommt eher bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen zum Einsatz.
- Diplomatenkennzeichen/Sonderstatus: Wenn ein Auto in ein anderes Land überführt werden soll, muss dafür ein Ausfuhrkennzeichen beantragt werden. Bei diesem Kennzeichen besteht die Erkennungsnummer aus 1-4 Ziffern und noch einem Buchstaben am Ende. Das Ablaufdatum steht in einem roten Kasten, am rechten Rand des Schildes und es ist maximal ein Jahr gültig, wenn man es beantragt hat. Das Diplomatenkennzeichen weißt zu dem auch noch einen besonderen Status auf, denn es gewährt den Fahrern einen Sonderstatus im Straßenverkehr. Bei Ordnungswidrigkeiten können die Fahrzeuge nicht geahndet werden, das heißt jetzt aber nicht, dass man mit dem Kennzeichen falsch Parken oder zu schnell fahren darf. Das Nummernschild beginnt immer mit einer 0, dann kommt eine Zahl zwischen 0 und 205. Diese Zahlen stehen für das Herkunftsland des Diplomaten und für Deutschland sind die Zahlen 0-10 reserviert und vorbehalten. Was man auch wissen sollte ist, dass die Vergabe der letzten Ziffern immer nach der Reihe geht und man es sich nicht aussuchen kann.
- Andere Kennzeichen: Es gibt allerdings auch noch andere Kennzeichen, die ich hier nicht mit aufgelistet habe, wie zum Beispiel, dass Kennzeichen für Krafträder. Je nach Fahrzeug und Größe können diese Schilder in der Form, als auch im Aufbau von den klassischen Schildern abweichen. Jedoch ist der auffälligste Unterscheid bei diesen Kennzeichen, dass sie zweizeilig sind und nur maximal 7 Zeichen machbar sind. Für die Bundespolizei und die Bundeswehr gibt es auch nochmal komplett andere Nummernschilder und die von der Bundeswehr beginnen immer mit dem Buchstaben X und Y.
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Warum gibt es Autokennzeichen in Deutschland?
Autokennzeichen dienen dazu, ein Fahrzeug eindeutig identifizieren zu können. Sie sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und müssen gut sichtbar am Fahrzeug angebracht sein.
Das erste Kfz-Kennzeichen wurde in Deutschland im Jahr 1906 eingeführt. Damals bestand es aus einer Nummer, die auf einer Plakette am Fahrzeug angebracht wurde. In den folgenden Jahren wurden verschiedene Systeme zur Kennzeichnung von Fahrzeugen ausprobiert, bis schließlich im Jahr 1956 das heutige System eingeführt wurde.
Das aktuelle System besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben), einer Buchstaben- und Zahlenkombination zur Identifizierung des Fahrzeugs sowie einem optionalen Erkennungszeichen, das zum Beispiel die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Stadt oder Region anzeigt.
Die Einführung des aktuellen Systems hatte vor allem den Zweck, eine einheitliche und bundesweit gültige Kennzeichnung von Fahrzeugen zu schaffen. Dadurch soll die Identifizierung von Fahrzeugen im Straßenverkehr und bei Straftaten erleichtert werden. Außerdem ermöglicht das System eine schnelle Überprüfung der Zulassung eines Fahrzeugs durch die Polizei oder andere Behörden.
Die Vergabe von Autokennzeichen ist in Deutschland Sache der Zulassungsbehörden der jeweiligen Landkreise oder kreisfreien Städte. Dabei gibt es bestimmte Regeln, welche Buchstaben- und Zahlenkombinationen vergeben werden dürfen und welche nicht. So sind zum Beispiel beleidigende oder diskriminierende Kombinationen verboten.
Insgesamt erfüllen Autokennzeichen also eine wichtige Funktion im Straßenverkehr und bei der Identifizierung von Fahrzeugen. Sie sind eine Voraussetzung dafür, dass Fahrzeuge im öffentlichen Raum zugelassen werden können.
Darf man Autokennzeichen bekleben oder verändern?
Grundsätzlich ist es in Deutschland nicht erlaubt, Autokennzeichen zu bekleben oder anderweitig zu verändern. Denn das Kennzeichen dient dazu, ein Fahrzeug eindeutig zu identifizieren, und jede Veränderung kann dazu führen, dass das Kennzeichen nicht mehr lesbar oder nicht mehr eindeutig zugeordnet werden kann.
Insbesondere das Überkleben des Kennzeichens mit Folien oder Aufklebern ist nicht gestattet. Denn dadurch kann das Kennzeichen unleserlich werden, wenn zum Beispiel wichtige Buchstaben oder Zahlen verdeckt werden. Auch das Anbringen von Schildern oder Symbolen, die das Kennzeichen verdecken oder verfälschen, ist nicht erlaubt.
Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit Bußgeldern oder sogar einem Fahrverbot rechnen. Denn eine veränderte Kennzeichnung kann dazu führen, dass Verkehrsverstöße nicht eindeutig zugeordnet werden können, was sowohl für den Halter des Fahrzeugs als auch für andere Verkehrsteilnehmer zu Problemen führen kann.
Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser Regel: Wenn das Kennzeichen aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift verdeckt werden muss, zum Beispiel bei bestimmten landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder Baumaschinen, ist es erlaubt, eine spezielle Kennzeichnung zu verwenden, die an einer anderen Stelle angebracht werden darf. Diese Kennzeichnungen sind jedoch speziell zugelassen und müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es in Deutschland nicht erlaubt ist, Autokennzeichen zu bekleben oder anderweitig zu verändern. Das Kennzeichen dient dazu, ein Fahrzeug eindeutig zu identifizieren, und jede Veränderung kann dazu führen, dass das Kennzeichen nicht mehr eindeutig zugeordnet werden kann.